Einfuhr: Zollfrei sind alle Güter für den "persönlichen Gebrauch". Erwachsene dürfen einen Liter Spirituosen, zwei Liter Wein, 400 Zigaretten und 50 Zigarren einführen.
Ausfuhr: Verboten ist der Export von Waren, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen wie zum Beispiel Elfenbein, bestimmte Tierarten und Pflanzen. Für echte Antiquitäten benötigen Sie zudem eine Ausfuhrgenehmigung. Ausgeführt werden dürfen Geschenke bis zu einem Wert von 200 Euro.
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